Anfrage zum Anschluss einer Ladeeinrichtung
1. Ihr Installateur meldet die Ladeeinrichtung inkl. Fertigmeldung in unserem Installateurportal an.
2. Sollte die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung mit dem Zubau der Ladeeinrichtung überschritten werden, muss zusätzlich eine Leistungserhöhung gestellt werden. Diese kann ebenfalls über unser Onlineportal gestellt werden.
HINWEIS: Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt einer Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein, bei einem Netzbetreiber eingetragenes, Installationsunternehmen erfolgen. Zudem müssen die Voraussetzungen für steuerbare Verbraucher nach §14a EnGW eingehalten werden.
Ausgezeichnet & geprüft vom technischen Sicherheitsmanagement.


