Sie besprechen mit Ihrem Installateur die Lademöglichkeiten für Ihr Fahrzeug.
HINWEIS: Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt einer Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein, bei einem Netzbetreiber eingetragenes, Installationsunternehmen erfolgen. Zudem müssen die Voraussetzungen für steuerbare Verbraucher nach §14a EnGW eingehalten werden.
Sollte(n) Ihre Ladeeinrichtung(en) größer 11 kW sein oder sollte die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung mit dem Zubau der Ladeeinrichtung überschritten werden, stellt Ihr Installateur eine Leistungserhöhungsanfrage über unser Portal.
Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung. Im Anschluss senden wir Ihnen und Ihrem Installateur eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Meldung der Ladeeinrichtung.
HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Ladeeinrichtung ist unzulässig.
Ausgezeichnet & geprüft vom technischen Sicherheitsmanagement.


